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Verräterische Abwehrverletzungen sprechen eindeutig dafür,
dass Nadine Ostrowski bewegungsunfähig gemacht wurde,
bevor die Schläge an den Kopf, das Drosseln und die Stiche erfolgten!


Erst die Tatsachen laut Gerichtsurteil, dann die Erklärung




  
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Nur an einer einzigen Stelle werden im Urteil Abwehrverletzungen erwähnt: Dunkle Flecken an den Armen und Händen, konkret heißt das: dunkle Flecken an beiden Armen und Händen!

Der Formulierung nach begnügte sich das Gericht mit der Erklärung, dass diese Flecken auf die Abwehr stumpfer Gewalt zurückzuführen sein könnten, wobei die Stabtaschenlampe des Angeklagten als Tatwerkzeug infrage komme.

Alle Schlagverletzungen lagen im Bereich der Behaarungsgrenze an der Oberstirn, und so eng bei einander, dass Dr. Josephi nicht einmal sagen konnte, ob es drei, vier oder womöglich gar 5 oder noch mehr Schläge gewesen waren. Mit anderen Worten: mindestens dreimal die selbe Stelle am Oberkopf getroffen, aber keine andere!



Die genannten Flecken an Armen und Händen müssen "Griffspuren" sein.

Da die Leiche der Nadine mindestens 4 dunkle Hautverfärbungen (= Hämatome/Blutergüsse in frühem Ausbildungsstadium) aufwies, hätte Nadine, wenn es sich um Verletzungen bei der Abwehr von Schlägen gehandelt hätte, mindestens 4 Mal erfolgreich einen gegen ihren Kopf geführten Schlag abgewehrt.

Bei einer so aktiven Abwehr gegen die Schläge wäre es praktisch unmöglich, dass andererseits mindestens dreimal die selbe Stelle am Oberkopf, die zudem sehr schmerzempfindlich ist, getroffen worden wäre, aber keine andere. Also können die dunklen Hautverfärbungen an Armen und Händen nicht auf die Abwehr von Schlägen zurückzuführen sein!

Andererseits sind Hämatome/Blutergüsse an Armen und Händen häufig Folgen davon, dass jemand mit Gewalt an Armen und/oder Händen festgehalten wurde:     KLICK!    

Geht man davon aus, dass die dunklen Hautverfärbungen an Armen und Händen Spuren davon waren, dass Nadine an beiden Armen und Händen gewaltsam festgehalten wurde, um sie bewegungsunfähig zu machen, dann wird es auch klar, dass es keine Abwehrverletzungen infolge der Schläge an den Kopf und infolge des Drosselns gab!








Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.